Das IFLA Governing Board hat eine Stellungnahme zum “Recht auf Vergessenwerden” bestätigt, die Bibliotheken eine Teilname am politischen Diskurs ihrer Region empfiehlt und kritische Aspekte aufzeigt. Das “Recht auf Vergessenwerden” bezeichnet die Möglichkeit einer Person, sie selbst betreffende Links von Suchmaschinenbetreibern (oder anderen Datenanbietern) aus Trefferlisten entfernen zu lassen. IFLA beobachtet die Anwendung dieses Prinzips in Rechtsprechung und Gesetzgebung weltweit und hat ein begleitendes Hintergrundpapier zur Stellungnahme veröffentlicht.

Für Bibliotheken wirft das Recht auf Vergessenwerden Fragen wie die nach der Integrität von und dem Zugang zu historischen Daten auf, nach dem freien Zugang zu Informationen, der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht. Informationen im Internet können wertvoll für die Allgemeinheit und die Forschung sein und sollten daher grundsätzlich nicht absichtlich verborgen, entfernt oder zerstört werden. Nach Auffassung der IFLA kann der freie Zugang zu Informationen nicht gewährleistet werden, wenn Informationen zurückgezogen oder zerstört werden. IFLA erkennt die Notwendigkeit an, das Persönlichkeitsrecht lebender Personen, die Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen und die Sicherheit von Regierungsinformationen zu schützen, soweit diese Ziele nicht mit einem höherwertigen Rechtsgut der Allgemeinheit kollidieren.

IFLA fordert Mitglieder des bibliothekarischen Berufsstandes auf, sich am politischen Diskurs zum Recht auf Vergessenwerden zu beteiligen und dabei sowohl das Persönlichkeitsrecht des einzelnen Bürgers zu stärken als auch die Möglichkeiten der Informationssuche des Einzelnen zu unterstützen. In diesem Sinne sollten Mitglieder des Berufsstandes

  • das Bewusstsein von Entscheidungsträgern für das Thema schärfen, damit das Recht auf Vergessenwerden nicht angewandt wird, wenn das Erhalten von Links in Suchmaschinen-Trefferlisten für historische, statistische oder andere wissenschaftliche Zwecke notwendig ist, wenn ein Interesse der Allgemeinheit besteht oder wenn das Recht auf freie Meinungsäußerung ausgeübt wird.
  • Forschende vollständig beim Zugang zu Informationen für Forschende unterstützen, die personenbezogene Informationen für biographische, genealogische und andere Forschungsvorhaben und Veröffentlichungen benötigen, und sich gegenüber Entscheidungsträgern engagieren, wenn der politische Wille hinsichtlich des Rechts auf Vergessenwerden zur Zerstörung oder dem Verlust des Informationszugangs für diese Zwecke führen könnte.
  • sich der Entfernung von Links aus den Treffern bei Namenssuchen nach Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens widersetzen.
  • für Transparenz hinsichtlich der Kriterien und Prozesse eintreten, die von Suchmaschinenbetreibern bei Entscheidungen zum Recht auf Vergessenwerden angewandt werden.
  • die Indexierung von Personennamen befürworten, um die dauerhafte Verfügbarkeit von Inhalten für historische und andere wissenschaftliche Zwecke sicherzustellen.
  • Bibliotheksnutzer/-innen national oder regional dabei unterstützen, sofern eine Regelung zum Recht auf Vergessenwerden gilt, das Internet durch mehr als eine nationale Suchmaschinenversion, mit mehr als seiner Suchmaschine und mit unterschiedlichen Suchbegriffen zu durchsuchen, um ihre Chancen zu erhöhen, die gewünschte Information zu finden, die vielleicht im Internet veröffentlicht worden ist. 
  • Privatpersonen bei der Recherche unterstützen, die sich zur Anwendung des Rechts auf Vergessenwerden im Hinblick auf ihre persönlichen Lebensumstände informieren möchten.

Lesen Sie die vollständige IFLA Stellungnahme zum Recht auf Vergessenwerden und das Hintergrundpapier. Die Stellungnahme wurde gemeinsam von den Mitgliedern des IFLA Freedom of Access to Information and Freedom of Expression committee (FAIFE) und des Committee on Copyright and other Legal Matters (CLM) verfasst.