   
Die Stellung der IFLA zur Welthandelsorganisation (2001)
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Einführung
- Mit einer wachsenden Mitgliederzahl von mehr als 140 Staaten überwacht die Welthandelsorganisation (WTO) eine Reihe von Verträgen, die den internationalen Handel regeln. Die Verträge mit den gravierendsten Auswirkungen auf das Bibliothekswesen und den Informationssektor sind das Allgemeine Übereinkommen über den Dienstleistungsverkehr (GATS) und das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (TRIPS).
- Bibliotheken zählen zu den öffentlichen Gütern. Sie sind einzigartige soziale Einrichtungen, die sich der Aufgabe widmen, die Allgemeinheit mit einem möglichst breiten Spektrum an Informationen und Ideen zu versorgen, unabhängig von Alter, Religion, physischer und psychischer Gesundheit, sozialem Status, Rasse, Geschlecht oder Sprache. Die langjährige bibliothekarischen Traditionen der geistigen Freiheit und des gleichberechtigten Zugangs zu Informationen und kulturellen Äußerungen bilden die Grundlage für das Erreichen bibliothekarischer Ziele.
- Bibliotheken aller Arten bilden ein zusammenhängendes Netz, von den großen National-, Staats- und Forschungsbibliotheken bis zu den Öffentlichen und Schulbibliotheken, die alle der Allgemeinheit dienen. Das Wohl der Bibliotheken ist von großer Bedeutung für den Zugang zum vollen Spektrum menschlicher Äußerungen und um dem einzelnen Nutzer die Fähigkeiten zu vermitteln, die nötig sind, um auf diese Inhalte zuzugreifen und sie zu nutzen.
- Es gibt wachsende Anzeichen dafür, dass Entscheidungen der WTO die Funktionsfähigkeit und die zukünftige Entwicklung des Bibliothekswesens direkt oder indirekt negativ beeinflussen, insbesondere in gemeinnützigen Institutionen.
Hintergrund
- Es ist wichtig zu erkennen, dass die WTO und die für den Welthandel zuständigen Behörden ihrer Mitgliedsstaaten ihre Politik und die Umsetzung dieser Politik auf einer Grundlage gestalten, die sich im Fluss befindet. Zwar sind die eher seltenen Ministerkonferenzen mit den sie begleitenden Protesten der sichtbarste Ausdruck der Verhandlungen, die jedoch einen kontinuierlichen Prozess darstellen, wobei die Entscheidungen oft ohne öffentliche Nachprüfung getroffen werden. Einzigartig an der WTO ist das verbindliche Streitschlichtungsverfahren als Teil ihrer Tätigkeit, das von allen internationalen Übereinkommen die stärksten Möglichkeiten zur Durchsetzung bietet. Deshalb rät die IFLA ihren Mitgliedern, sich über die WTO und ihre Überlegungen zur nationalen Handelspolitik zu informieren und dabei soweit möglich Fragen des Bibliothekswesens und damit verbundene Themen voran zu bringen. Das Bewusstsein für Fragen des Welthandels ist ein notwendiger Teil eines wirkungsvollen Engagements bei der Gestaltung der Politik, des Rechts und von Programmen auf nationaler Ebene, soweit sie sich auf das Bibliothekswesen beziehen.
Besondere Anliegen
GEMEINNÜTZIGE BIBLIOTHEKEN
- Das GATS-Übereinkommen macht es möglich, alle Bereiche einer Volkswirtschaft einschließlich des öffentlichen Sektors wie etwa der Bibliotheken der ausländischen Konkurrenz zu öffnen. In jedem Mitgliedsstaat können Unternehmen gegründet werden, die in Konkurrenz zu den öffentlichen Dienstleistungsangeboten treten. In solchen Fällen könnte das ausländische Unternehmen die staatliche Unterstützung für den öffentlichen Sektor in Frage stellen und die gleiche Behandlung verlangen, d. h. das gleiche Niveau an Subventionen, das die öffentliche Einrichtung vom Staat erhält. Auch die Administration unterhalb der Ebene der Zentralregierung (von Bundesstaaten/Provinzen, Regionen und Städten und ihre Spitzen) ist in alle Abkommen einbezogen, die den Mitgliedsstaat umfassen.
- Das GATS-Übereinkommen gilt nicht für "Dienstleistungen in Ausübung staatlicher Autorität". Kritiker argumentieren, dass die WTO diese Bestimmung sehr eng auslegt. Das GATS-Übereinkommen selbst sagt dazu "eine Dienstleistung in Ausübung staatlicher Autorität ist eine Dienstleistung, die weder auf kommerzieller Grundlage noch in Konkurrenz zu einem oder mehreren Dienstleistern angeboten wird." Mit dem Aufkommen von kommerziellen Online-Content-Providern, die sich an individuelle Nutzer von Bildungsangeboten und öffentlichen Bibliotheken richten, erhöhen sich die durch GATS bedingten potenziellen Herausforderungen für das konventionelle Bibliothekswesen. Zwar erscheint das Konzept der Zulassung von "Wettbewerb" vorteilhaft, doch wird das Ergebnis solcher Herausforderungen letztlich die Untergrabung der durch Steuergelder unterstützten Stellung der öffentlich zugänglichen Bibliotheken auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sein. Ohne die Unterstützung durch Steuergelder wird die Rolle der Bibliothek als demokratischer Institution gefährdet, die die größtmögliche Breite an Materialien als Ausdruck der gesellschaftlichen Vielfalt bereit stellt.
- In ihren Vorlagen zu den GATS-Verhandlungen gehen einzelne Länder Verpflichtungen zu einzelnen Dienstleistungssektoren ein, die dann den Anforderungen von GATS unterliegen. Am Beginn der zweiten GATS-Verhandlungsrunde 2001 waren 13 Mitglieder eine Verpflichtung eingegangen, Verhandlungen über "Bibliotheken, Archive, Museen und andere kulturelle Einrichtungen zu beginnen (1)". Vorausgesetzt, spezielle bibliothekarische Dienstleistungen fallen unter andere GATS-Kategorien wie etwa Telekommunikation ("Online-Information und Retrieval von Daten; elektronischer Datenaustausch"), ist es wahrscheinlich, dass weit mehr Staaten an GATS-Verhandlungen teilnehmen werden, welche die Bibliotheken direkt betreffen, selbst wenn diese nicht eigens aufgeführt sind.
- Die IFLA ermuntert ihre Mitglieder dazu, das Bewusstsein für bibliothekarische Werte und Anliegen im Zusammenhang mit GATS den Verhandlungsführern ihres Landes nahe zu bringen. Die möglicherweise weitreichenden Auswirkungen der Handelsliberalisierung beim Dienstleistungsangebot für gemeinnützige Bibliotheken sollte offen diskutiert werden. Die Verhandlungsführer sollten dazu gebracht werden, dafür zu sorgen, dass die staatliche Unterstützung für das traditionelle Bibliothekswesen nicht durch GATS in Frage gestellt wird.
GEISTIGES EIGENTUM
- Das TRIPS-Übereinkommen wendet das von der WTO praktizierte Verfahren zur Durchsetzung von Verträgen auch auf die Berner Übereinkunft und andere Konventionen an, die im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) entstanden sind. TRIPS hat das Potenzial, die nationale Urheberrechtspolitik und das Urheberrecht direkt und indirekt zu gestalten. Bislang hat ein WTO-Streitschlichtungsgremium in einem Fall einen zugelassenen Gebrauch in einem nationalen Urheberrechtsgesetz als Verletzung von internationaler Handelsvertragsverpflichtungen angesehen. Von der zugelassenen freien Benützung bis zum Kopieren zum Zweck der Erhaltung definieren die erlaubten Verwendungsmöglichkeiten die Rechte der Benützer von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Es ist nicht sicher, dass der Ausgleich zwischen dem öffentlichen Interesse und den Rechten der Eigentümer von Inhalten, der in der nationalen Debatte über die Urheberrechtspolitik angestrebt wird, von der WTO bei Streitfällen über das geistige Eigentum, die ihr vorgelegt werden, berücksichtigt wird. Die Streitschlichtungsgremien der WTO werden "wahrscheinlich konkurrierende Ansprüche auf geistiges Eigentum ohne große Rücksicht auf nichtkommerzielle Werte entscheiden, von denen ein vernünftiger Ausgleich zwischen privaten Rechten und öffentlichem Interesse abhängt." (2).
- Das regulatorische Gewicht der WTO birgt die Gefahr beunruhigender Auswirkungen auf die Entwicklung des nationalen Urheberrechts, indem es den Verfechtern von eingeschränktem Gebrauch und einem erweiterten Rechtsschutz eine "Trumpfkarte" an die Hand gibt, um das Eintreten für die Nutzer zu vereiteln. Die IFLA bittet ihre Mitglieder deshalb eindringlich, dafür zu sorgen, dass die Interessen der Bibliotheken und ihrer Nutzer durch die Anwendung des WTO-Systems auf die nationale Urheberrechtsgesetzgebung nicht an den Rand gedrängt werden.
KULTURELLE VIELFALT
- Die aus öffentlichen Mitteln finanzierten Bibliotheken sind Teil des Kultursektors. Sie engagieren sich dafür, die Entwicklung und Förderung kultureller Werke insbesondere der Literatur und die Erhaltung und Verbreitung solcher Werke zu stimulieren. Die Bibliotheken sollten unter die Schutzbestimmungen fallen, die für die Kultur vorgeschlagen wurden und sollten jeden eigenen Vertrag unterstützen und unter einen solcher Vertrag fallen, der eine spezielle Rücksichtnahme auf Kulturgüter und kulturelle Dienste im Welthandel erlaubt.
- Die IFLA wird mit nationalen und internationalen Gruppen im Kultursektor zusammenarbeiten, um Bündnisse für die Anerkennung und den Schutz für die Entwicklung regionaler und inländischer Kulturgüter aufzubauen. Das Ziel eines solchen Bündnisses ist die Schaffung kultureller Vielfalt und die Förderung vielfältiger Stimmen und nicht so sehr einförmiger und globalisierter kultureller Werke, die auf Grund finanzieller oder unternehmerische Macht dominieren.
- Zwar unterstützt die IFLA das Recht der Mitgliedsstaaten der WTO ihre eigene Kultur zu fördern und zu pflegen, doch stellt sie sich gegen alle Hindernisse für den freien grenzüberschreitenden Fluss rechtmäßig produzierter Informationen und kultureller Inhalte, die normaler Weise von Bibliotheken gesammelt oder verbreitet werden. Die IFLA wendet sich gegen Zölle oder andere Abgaben oder Steuern auf die Einfuhr von Druckwerken oder digitalen Inhalten. Solche Maßnahmen bergen die Gefahr, dass die geistige Freiheit erstickt wird.
Schluss
- Als aktives internationales Bündnis für Verbände des Bibliotheks- und Informationswesens für Bibliotheken und Informationsdienste und für interessierte Einzelpersonen ist die IFLA strategisch in der Lage, bei der WTO für Bibliotheken und Informationsdienste einzutreten und dafür zu sorgen, dass die Mitglieder informiert werden, damit sie wirkungsvoll auf nationaler Ebene handeln können.
- Um für einen starken öffentlichen Sektor zu sorgen, werden die IFLA und ihre Mitglieder weiterhin Verbindungen aufbauen und mit Organisationen von Bibliotheken und Informationseinrichtungen, Archiven, Museen, aus dem Bildungswesen und anderen zusammenarbeiten, um das Bewusstsein für die Auswirkungen der internationalen Handelsverträge auf den öffentlichen Sektor zu schärfen.
(1) Bolivien, Ecuador, Gambia, Guinea-Bissau, Hongkong, Island, Japan, Neukaledonien, Sierra Leone, Singapur, USA, Venezuela, Zentralafrikanische Republik
(2) Steven Shrybman, "Information, Commodification and the World Trade Organization", IFLA Jerusalem Conference, Aug. 2000.
Gebilligt vom Vorstand der IFLA auf seiner Sitzung am 25. August 2001 in Boston, USA
INTERNATIONALER VERBAND DER BIBLIOTHEKARISCHEN VEREINE UND INSTITUTION (IFLA)
P O Box 95312
2509 CH DEN HAAG
Niederlande
September 2001
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