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Richtlinien für Bibliotheksdienstleistungen
Zwiete revidierte Auflage
Einführung
Diesen Richtlinien liegen die Normen für Bibliotheksleistungen in multikulturellen Gebieten zu Grunde, die von der Arbeitsgruppe für multikulturelle Bibliotheksdienstleistungen (Working Group on Multicultural Library Services, Victoria) zusammengestellt und von dieser Arbeitsgruppe und dem Library Council of Victoria (Australia) im August 1982 veröffentlicht wurden.
Sie wurden für die IFLA Abteilung Bibliotheksleistungen für multikulturelle Bevölkerungsgruppen von Anne Holmes und Derek Whitehead in Zusammenarbeit mit dem gesamten Komitee dieser Sektion aufgestellt.
Die Entwicklung der elektronischen Medien und die neuen Wege der Informationsübertragung begründeten die Notwendigkeit einer Überarbeitung der bestehenden Richtlinien. Sie wurde von Virginia Ballance und Marie Zielinska durchgeführt, wiederum mit Unterstützung aller Komiteemitglieder. Benedikte Kragh-Schwarz und Charles Townley halfen mit, die Schlußversion fertigzustellen.
Multikulturelle Gemeinden
Richtlinien für Bibliotheksdienstleistungen
Diese Richtlinien wurden zusammengestellt und veröffentlicht, um gegenüber ethnischen, linguistischen und kulturellen Minderheiten im Bibliotheksbetrieb Gerechtigkeit und Gleichheit durchzusetzen. Die Richtlinien
- vermitteln Kriterien, die eine Beurteilung von bereits existierenden Leistungen ermöglichen;
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vermitteln eine Grundlage für die Planung von Bibliotheksdienstleistungen für alle Bevölkerungsgruppen einer Gemeinde;
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vermitteln eine gerechte Basis für den Erwerb von Materialien und der Bereitstellung von Leistungen
und wir glauben, dass ihr Einsatz auch
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zur gegenseitigen Verständigung und Toleranz unter den ethnischen, linguistischen und kulturellen Gruppen, die in allen Gesellschaften vertreten sind, beiträgt.
Diese Richtlinien sind nicht isoliert von anderen Normen zu betrachten. Sie sollen zusammen mit anderen Normen und Richtlinien für die speziellen Bibliothekstypen sowohl in den einzelnen Ländern als auch international betrachtet werden. Die Absicht ist, das Grundprinzip dieser Richtlinien, nämlich das der Gerechtigkeit, mit anderen, bereits existierenden Richtlinien für Öffentliche Bibliotheken, Schulbibliotheken, wissenschaftliche und andere Bibliotheken gleichwertig anzuwenden.
Die Leistungen einer Bibliothek für ethnische, linguistische und kulturelle Minderheiten sollen nicht isoliert oder als zusätzliche Leistungen gegenüber 'normalen' Leistungen betrachtet werden. Sie müssen als integraler Bestandteil aller Bibliotheksleistungen gelten.
Ethnische, linguistische und kulturelle Vielfalt
Diese Richtlinien sind international, aber die ethnische, sprachliche und kulturelle Zusammensetzung in den Ländern der Erde unterscheidet sich stark. Diese Vielfalt kann durch folgende Charakteristika näher bestimmt werden:
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Immigranten: Diese Kategorie bezieht sich auf Menschen mit ständigem Wohnsitz im Gastland, die ihre eigene(n) Sprache(n) und Kultur(en) haben, die sich von Sprache und Kultur des Gastlandes unterscheiden. Diese Kategorie schließt auch die Nachfahren von Einwanderern mit ein, die sich weiterhin mit der Kultur ihrer Vorfahren identifizieren.
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Menschen, die um Asyl bitten, Flüchtlinge und Personen mit einer begrenzten Aufenthaltserlaubnis.
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Gastarbeiter: Hiermit sind Arbeiter und ihre Angehörigen gemeint, die sich nur vorübergehend im Gastland aufhalten. Sie planen nicht, für immer im Gastland zu bleiben und ihr Rechtsstatus ist der eines nur zeitweise ansässigen Bewohners. Sie können letztendlich zu Bürgern mit ständigem Wohnsitz im Gastland werden (siehe Kategorie 1). Dies ist von der Politik ihres Gastlandes und ihren eigenen Wünschen abhängig.
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Nationale Minderheiten: Dies sind eingeborene oder seit langem bestehende Bevölkerungsgruppen, die über eine alte und eigenständige ethnische, linguistische oder kulturelle Identität verfügen, die sich von derjenigen der Mehrheit unterscheidet. Sie sprechen möglicherweise die Hauptsprache des Landes (so wie die Schweden in Finnland) oder haben die Hauptsprache des Landes weitgehend angenommen (so wie die Waliser oder die Ureinwohner Amerikas). Nationale Minderheiten können die gleiche Sprache und Kultur haben wie Mehrheiten in Nachbarländern oder sie sind auf das Land beschränkt, in dem sie eine Minderheit darstellen.
Dialekte dürfen ebenfalls nicht vernachlässigt werden. In vielen Ländern, die man als linguistisch relativ homogen bezeichnen könnte, gibt es eine große Vielfalt an Dialekten, und es können sehr stark ausgeprägte Dialekte und regionale Kulturen bestehen. Sofern Material in diesen Dialekten oder über diese Kulturen erhältlich ist, sollten Bibliotheken dieses Material erwerben.
Diese Richtlinien sollen in vielen verschiedenen Situationen ethnischer, linguistischer und kultureller Besonderheiten angewendet werden. Sie erweitern die Abhandlung der IFLA von 1986 'Richtlinien für Öffentliche Bibliotheken' zu ethnischen und sprachlichen Minderheiten. Die allgemeinen Richtlinien von 1986 sind als Anhang zum vorliegenden Dokument abgedruckt.
Auslegung
Diesen Richtlinien liegt als allgemeines Prinzip zu Grunde, dass Bibliotheksleistungen allen ethnischen, linguistischen und kulturellen Gruppen auf gleichem Niveau und nach gleichen Maßstäben zur Verfügung gestellt werden sollten. Dies ist aus vielen Gründen nicht immer möglich, doch sollte dieses Prinzip als primäres Ziel nicht aus den Augen verloren werden.
In den folgenden Richtlinien wird eindringlich empfohlen, dass allen ethnischen, linguistischen und kulturellen Minderheiten in gerechter Weise Bibliotheksmaterialien und Informationen via Datennetz zur Verfügung gestellt werden, in ihrer bevorzugten Sprache und ihre eigene Kultur reflektierend. Um dieses Prinzip anzuwenden sollten folgende Punkte beachtet werden:
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Ist die Sprache einer ethnischen Minderheit keine offizielle Landessprache, so wird ein großer Teil des landesspezifischen Materials nur in der offiziellen Sprache vorhanden sein; das sind zum Beispiel Unterlagen zum Rechtswesen, der Regierungsform, zum Schulwesen und der Wirtschaft. Dies ist zu bedenken, wenn die gerechte Versorgung mit Informationen diskutiert wird.
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Da oft in der Sprache einer Minderheit weniger veröffentlicht wird, ist es oftmals nicht möglich, Bibliotheken im gleichen Maß mit Minderheitenmaterial wie auch mit Unterlagen in der Sprache der Mehrheit auszustatten. In solchen Fällen kann es nicht vermieden werden, dass in der Sprache, in der weniger veröffentlicht wird, kein gleichwertiges Material zur Verfügung steht - bezüglich Auswahl, Bestand, Größe der Sammlung oder physischer Qualität. Es kann möglicherweise eine neue Ausgewogenheit des Bibliotheksmaterials gefunden werden, aber für manche Minderheiten wird trotz größter Anstrengungen des Bibliothekspersonals eine Ungleichbehandlung bestehen bleiben.
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Bei der Festlegung des Standards für Leistungen für ethnische, linguistische und kulturelle Minderheiten sind das Ausmaß der Zweisprachigkeit und der tatsächlich noch existierenden linguistischen und kulturellen Identität ebenso wichtig wie der Grad der sozialen Integration innerhalb einer Gesellschaft. Viele Angehörige von Minderheiten mögen im Rahmen ihres Bibliotheksbedarfes lieber als Teil anderer Gruppen angesehen werden. Bei der Entscheidung darüber, was ein faires und gerechtes Angebot an Leistungen einer Bibliothek bedeutet, sind diese Faktoren mit zu berücksichtigen.
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Auch die Nachfrage ist ein wesentlicher Faktor, da aus verschiedenen Gründen die Nachfrage nicht unbedingt proportional zur Bevölkerung einer bestimmten ethnischen, sprachlichen oder kulturellen Minderheit ist. So kann der Aspekt der Nachfrage in die Überlegungen nicht mit einfließen, wenn vorher keine Leistungen für Minderheiten bestanden. Geringe Nachfrage kann auch von einer nicht adäquaten Versorgung in der Vergangenheit herrühren, von einer geringen Erwartungshaltung, von schlechtem oder ungeeignetem Angebot, von wenig Öffentlichkeitsarbeit oder von Unkenntnis über die Möglichkeiten, die eine Bibliothek bietet. In diesem Fall müssen die Ursachen für gar keine oder geringe Nachfrage eingehend untersucht werden, bevor Entscheidung im Servicebereich getroffen werden.
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Alle ethnischen, sprachlichen und kulturellen Minderheiten sollten bei Bestand und Leistung so versorgt werden, dass ein gleichwertiges Niveau gemäß der Ausstattung der Bibliothek erreicht wird. Bei sehr kleinen Minderheiten oder weit verstreut lebenden Minoritäten sind Materialien und Leistungen gegebenenfalls durch Zentralisierung oder Zusammenarbeit zu erbringen, damit die Dienstleistungen in Umfang, Auswahl und Qualität denen für größere Bevölkerungsgruppen insgesamt entsprechen.
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In globalen, vernetzten Bibliothekssystemen muss allen Kulturen und Sprachen der Zugang zum und die Teilnahme am weltweiten Netz ermöglicht werden.
Richtlinien
Bibliotheksleistungen sollten allen ethnische, linguistischen und kulturellen Gruppen einer Gesellschaft in gleichem Maße und ohne Diskriminierung zur Verfügung stehen.
1. Die Verantwortung beim Bestandsaufbau
1.1 Alle Bibliotheksverwaltungen - egal, ob es sich um öffentliche, staatliche, wissenschaftliche Bibliotheken, Schul-, National- oder andere Bibliotheken handelt, tragen die Verantwortung für Mittel und Ausstattung von Bibliotheken im Hinblick auf ethnische, linguistische und kulturelle Minderheiten
1.2 Um effektive Dienstleistungen für ethnische, linguistische und kulturelle Minderheiten zu garantieren, wird es im Normalfall notwendig sein, nach Möglichkeit einige Leistungen über eine zentrale Stelle anzubieten. Folgende Punkte sind geeignete Mittel für Behörden, die für Kontrolle und Organisation von Bibliotheken zuständig sind.
(a) Festlegung von Normen bezüglich der Leistungen von Bibliotheken für ethnische, linguistische und kulturelle Minoritäten und zwar aus regionaler und überregionaler Sicht und im Zusammenhang mit der Festlegung von allgemeinen Bibliotheksnormen.
(b) Durchsetzung von gerechten Normen, sowie von Grundlagen und politischen Zielen im Bibliothekswesen, die multikulturelle Prinzipien, frei von Rassismus, deutlich erkennen lassen.
(c) Sammlung und Verbreitung von exakten Daten bezüglich der Anwendung dieser Richtlinien und national gültiger Normen.
(d) Aufstellung und Verteilung von Informationsmaterial über vorhandene Sammlungen für ethnische, linguistische und kulturelle Minderheiten in allen Arten von Bibliotheken., linguistic and cultural minorities in all types of libraries.
(e) Auswertung über die Anwendung von Richtlinien, Normen und Zielen mit Hilfe von Minderheitengemeinschaften.
(f) Erstellung von Mediensammlungen in Minderheitensprachen und für ethnische und kulturelle Minoritäten, entweder im Rahmen eines Austausches unter einzelnen Bibliotheken oder im direkten Angebot an die Öffentlichkeit. Dies sollte besonders dort der Fall sein, wo einzelne Bibliotheken auf Grund der geringen oder verstreut lebenden Minderheitenbevölkerung nicht in der Lage sind, ein adäquates Angebot für diese Gruppen zu unterhalten.
(g) Bereitstellung von Medien in allen Formen und aus verschieden Quellen.
(h) ersorgung mit zentral gesteuerten technischen Leistungen wie Auswahl, Erwerb und Katalogisierung von Minderheitenmaterialien und die Anschaffung von Einheitskatalogen über diese Materialien in elektronischer oder gedruckter Form. Mehrsprachige Medien sollten diesen nationalen Einheitskatalogen gemeldet werden um gleichen Zugriff aller auf diese Bestände zu ermöglichen.
(i) Beratung von Bibliotheken über mögliche Dienstleistungen für ethnische, linguistische und kulturelle Minderheiten; Gesprächsforen für den regelmäßigen Austausch zwischen Vertretern von Minderheitengruppen und Bibliothekaren.
(j) Unterstützung und Ermutigung bei Veröffentlichungen in Minoritätensprachen und bei der Veröffentlichung von Material von oder über Angehörigen von Minderheiten.
(k) Förderung von Bibliotheken und ihren Dienstleistungen für ethnische, linguistische und kulturelle Minderheiten über die Grenzen einzelner Bibliotheksdienstleistungen hinaus.
(l) Durchführung und finanzielle Unterstützung von Forschungsarbeiten über die zukünftigen Bedürfnisse und die Bibliotheksnutzung von ethnischen, linguistischen und kulturellen Minderheiten.
(m) Fachlicher und internationaler Austausch zwischen Bibliotheken, Verlagen und anderen einschlägigen Behörden in den Heimatländern der Minderheiten .
(n) Entwicklung von Online-Datenbanken für die Materialien und die Verbreitung und Anwendung von internationalen Standards für den Austausch von Daten, die nicht in lateinischer Schrift geschrieben sind
1.3 Im Folgenden sollen geeignete Maßnahmen für einzelne Bibliotheken oder deren Behörden genannt werden.
(a) Jede einzelne Bibliothek sollte klar und deutlich ihre Ziele, Zielvorstellungen und Vorgehensweisen bei ihren Dienstleistungen gegenüber ethnischen, linguistischen und kulturellen Minderheiten definieren. Diese sollten sich in ihren grundlegenden Vorhaben wiederfinden. Ein solcher lokaler Plan für multikulturelle Dienstleistungen wird als Handbuch für das Bibliothekspersonal und als Erklärung für Benutzer dienen.
(b) Einzelne Bibliotheken sollten eine eindeutige Politik gegen Diskriminierung und Rassismus verfolgen.
(c) Mit ihren Leistungen sollte jede einzelne Bibliothek immer wieder Art und Bedürfnisse ihrer Gemeinde überprüfen und zwar in Zusammenarbeit mit ethnischen, linguistischen und kulturellen Minderheiten. Die Leistungen sollten auf der Grundlage solcher Überprüfungen und Beratungen festgelegt werden.
(d) Obwohl allgemein anerkannt ist, dass geschäftsführende oder beratende Gremien von Bibliotheken, wie Vorstandsgremien oder Ausschüsse, auf demokratischem Wege gebildet werden, sollte der Versuch unternommen werden, bei der Zusammensetzung des Vorstandes die Zusammensetzung der entsprechenden Gemeinde zu berücksichtigen.
(e) Bibliotheken, die eine signifikante Anzahl von Angehörigen einer ethnischen, linguistischen oder kulturellen Minderheit bedienen, sollten diese Benutzergruppe vor Ort versorgen.
(f) Alle ethnische, linguistischen und kulturellen Minderheiten sollten nach einem gerechten Standard mit Bibliotheksleistungen versorgt werden. Des weiteren sollten auf regionaler oder nationaler Ebene Initiativen ergriffen werden, die die Versorgung von kleinen oder weit verstreuten Minoritäten sicherstellen; zum Beispiel, indem zentrale Sammlungen zirkulieren, ein Netz der Zusammenarbeit aufgebaut wird oder benachbarte Bibliotheken gemeinschaftliche Dienstleistungen zur Verfügung stellen.
2. Bibliotheksmaterialien
2.1 Bibliotheksmaterialien sollten allen zur Verfügung stehen und zwar in ihren bevorzugten Sprachen und mit Bezug zu ihren eigenen Kulturen.
(a) Eine effektive, ausgeglichene und umfangreiche Sammlung ist für jede ethnische, linguistische und kulturelle Minorität bereitzuhalten.
(b) Die Versorgung der Angehörigen von Minderheiten mit Medien muss der Größe der Gruppe und ihren Lesebedürfnissen angepasst sein.
(c) Die Versorgung soll dem pro Kopf Niveau der Bevölkerung im Allgemeinen entsprechen. Man sollte jedoch bedenken, dass für kleine Gruppen ein höheres pro Kopf Niveau als gewöhnlich angewendet werden könnte, um einen effektiven und gerechten Service zu gewährleisten.
(d) Medien für ethnische, linguistische und kulturelle Minderheiten sollten Werke umfassen, die sowohl innerhalb als auch außerhalb des betreffenden Landes veröffentlicht werden.
(e) Unter den Beständen, die die Erfahrungen und Interessen der Minderheiten reflektieren, sollten sich Medien befinden, die in der Haupt- oder offiziellen Landessprache veröffentlicht werden, und zwar dort, wo diese Sprache von Angehörigen dieser Minderheitengruppen benutzt oder verstanden wird.
(f) Bestände in Sprachen, die überwiegend als Zweitsprachen benutzt werden, sind ebenfalls bereitzuhalten.
2.2. Zeitschriften und Tageszeitungen für ethnische, linguistische und kulturelle Minderheiten sollten mindestens auf gleichem pro Kopf Niveau wie für die Allgemeinheit aufliegen.
2.3 Bücher, auch Bücher in Großdruck, sollen mindestens auf gleichem pro Kopf Niveau vorhanden sein wie für die Allgemeinheit.
2.4 Tonaufnahmen sind ein integraler Bestandteil des Bibliotheksangebotes für Minoritätengruppen und sollten mindestens auf gleichem pro Kopf Niveau wie für die Allgemeinheit zur Verfügung stehen.
2.5 Digitale Informationen und Videoaufnahmen sind zum wichtigen Bestandteil einer Bibliothek geworden und sollten auf gleichem pro Kopf Niveau wie für die Allgemeinheit aufliegen. Videoaufnahmen sollten dem nationalen Standardformat entsprechen.
2.6 Wenn nationale Gesetze zum Copyright den Gebrauch von Videoaufnahmen und anderen Medien in elektronischer Form für die öffentliche Ausleihe begrenzen, sollten mit den Besitzern des Copyright Verhandlungen auf nationaler Ebene aufgenommen werden.
2.7 Es ist für Bibliotheken angemessen und wünschenswert, außer den oben genannten Materialien weitere Medien zur Verfügung zu stellen. Dies können sein: Laser-Disketten, CD-ROMs, Landkarten, Bilder und Projektionsmedien. Wo solches Material vorhanden ist, sollten alle ethnischen, linguistische und kulturellen Gruppen innerhalb der Gemeinde damit versorgt werden.
2.8 Bibliotheken mit vernetzten Datenbanken oder WorldWideWeb-Seiten sollten weltweiten Zugriff auf diese Dienstleitungen ermöglichen.
2.9 Wenn eine Form von Bibliotheksmaterial überhaupt nicht verfügbar ist, sollte eine erhöhte Versorgung mit anderem, angemessenem Material oder Leistungen als Alternative erwägt werden.
2.10 Gibt es wenige gedruckte Medien, ist das Leseverhalten einer Gruppe nicht sehr ausgeprägt oder gibt es eine hohe Analphabetenrate, so sollte der Schwerpunkt auf nicht gedruckte Medien, wie zum Beispiel Ton- und Videoaufnahmen, gelegt werden, wenn diese verfügbar sind.
3. Transkulturelle Materialien und Leistungen
3.1 Bei der Beschaffung von Materialien sollte es das Ziel der Bibliotheken sein, die ethnische, linguistische und kulturelle Zusammensetzung der Gesellschaft widerzuspiegeln und Harmonie und Gerechtigkeit unter den Rassen zu fördern.
(a) Die erworbenen Medien sollten es dem Benutzer ermöglichen, sich in seiner eigenen Sprache anderen Kulturen zu nähern.
(b) Auch Material, das in der Hauptsprache geschrieben ist, sich aber mit sprachlichen Minderheiten und ihren Herkunftsländern befasst, sollte vorhanden sein.
3.2 Bibliotheken sollten das Erlernen einer anderen Sprache unterstützen und Möglichkeiten dafür bereit halten. Der Augenmerk sollte dabei auf Lernenden liegen, die keiner Lehranstalt angehören. Bibliotheken sollten jedoch eng mit örtlichen Lehranstalten zusammenarbeiten, so dass eine optimale Versorgung gewährleistet wird.
(a) Bibliotheken sollten über Medien verfügen, die das Lernen der nationalen Sprache (n) und anderer Sprachen erleichtern.
(b) Solches Material sollte sowohl in den Minderheitensprachen als auch in der (n) Nationalsprache (n) vorhanden sein und sollte alle geeigneten Medien umfassen, wie zum Beispiel auch den Gebrauch von spezieller Software zum Sprachenlernen.
(c) Bibliotheken sollten Unterricht für kürzlich angekommene Immigranten unterstützen und fördern, um sie über bestimmte Punkte wie Staatsbürgerschaft, Arbeitsverhältnis, soziale Leistungen und so weiter zu informieren.
(d) gutes Angebot der Bibliotheken wäre es, Unterricht in der (n) National-sprache (n) und in anderen Sprachen durchzuführen oder zu unterstützen.
(e) Bibliotheken sollten die Verbreitung von Wissen über Minderheiten und ihre Kulturen fördern.
3.3 Bibliotheken sollten sich am Gemeindeleben aktiv beteiligen, indem sie bei örtlichen Veranstaltungen mitarbeiten oder die Initiative ergreifen, zum Beispiel bei kulturellen Aktivitäten, Festivals und bei den Gedenktagen der verschiedenen ethnischen, linguistischen und kulturellen Minderheiten der Gegend.
4. — Informationsdienstleistungen Services
4.1 Allgemeine und spezielle Informationen müssen in Bibliotheken in den häufigsten Sprachen erhältlich sein und besonders auch den Gruppen, für die es besonders wichtig ist, zugute kommen, wie zum Beispiel den gerade erst eingewanderten Menschen.
(a) Besonders wichtig ist dabei, dass Auskünfte über die Gemeinde, u.a. auch ganz alltägliche Mitteilungen, wo immer möglich in der Sprache des Benutzers abgefaßt sind.
4.2 Dasselbe Maß und Niveau an Informationen gilt denjenigen, die Materialien über Fernleihe suchen und Fragen zu spezifischen Titeln und Themen haben und zwar in allen Sprachen und für alle ethnischen und kulturellen Gruppen.
4.3 Die Beschilderung in der Bibliothek erfolgt in den Sprachen der größten Benutzergruppen oder es werden, wo es sinnvoll ist, internationale nicht-verbale Symbole verwendet.
4.4 Anmeldeformulare, Fälligkeitsmahnungen, Vormerkzettel, Ordnungsvorschriften, Benutzerordnung und andere Unterlagen, die der Kommunikation zwischen Bibliothek und Benutzer dienen, sind möglichst in den Sprachen der Benutzer abzufassen.
4.5 Andere Hinweise, wie zum Beispiel Listen über Förderungsmöglichkeiten, sollten in den Sprachen von ethnischen, linguistischen und kulturellen Minderheiten abgefaßt sein und deren Interesse reflektieren.
5. — Technischer Service
5.1 Um geringe Ressourcen bestmöglich auszunutzen, um Mehrfachangebote zu vermeiden und um die finanziellen Mittel sinnvoll einzusetzen, ist die Sammlung, der Erwerb und die Katalogisierung in Minoritätensprachen zentral oder in Zusammenarbeit zu bewerkstelligen, wo und wann immer möglich.
5.2 Die Katalogisierung von Materialien in allen Sprachen sollte, wo dies praktisch möglich ist, gleichwertig sein mit der Katalogisierung von Medien in der/n Hauptsprache (n) des Landes.
(a) Die Katalogisierung aller Medien sollte, wo dies technisch möglich ist, in der Originalsprache und -schrift erfolgen; zusätzlich kann ein Schlagwortkatalog in der/n Nationalsprache (n) zur Verfügung gestellt werden, ggf. zusammen mit Transliteration, zur Benutzung durch das Bibliothekspersonal.
(b) Bibliotheken, die automatisiert sind, sollten sicherstellen, dass ihre Systeme auch andere Schriften als die der Nationalsprache bearbeiten können; diese Daten müssen dem internationalen Standard folgen, damit ein Austausch von digitalisierten Daten möglich ist. Bibliotheksbenutzer sollten durch den öffentlichen Publikumskatalog Zugang zu diesen Datenbanken haben.
(c) Die Erstellung und Pflege von Verbundkatalogen für alle Sprachen, in gedruckter oder elektronischer Form, ist ein wesentliches Element eines gerechten nationalen oder regionalen Angebotes, um somit die Zusammenarbeit zu erleichtern und spezielle Anfragen bezüglich Titel und Thema zu befriedigen.
5.3 Die Sammlungen sind so zu pflegen, dass sie auf aktuellstem Stand sind.
(a) Neues Material ist regelmäßig in allen Sprachen und für alle ethnischen und kulturellen Gruppen zu beschaffen.
(b) Veraltetes und zerfleddertes Material ist regelmäßig auszusondern. Ausrangierte Medien sind entsprechend ihrer eventuellen Weiterverwendung zu behandeln.
(c) Wenn zentrale Sammlungen bestehen, sollte ausgesondertes Material zunächst diesen Sammlungen angeboten werden.
(d) Die physische Qualität des Bestandes ist für alle Gruppen in gleicher Weise zu sichern, indem Maßnahmen wie neues Binden, Erwerb von mehreren Exemplaren und ähnliche Maßnahmen ergriffen werden.
6. — Weiterführende Angebote
6.1. Die Förderung, Unterstützung und Durchführung von Alphabetisierung und Programmen zur Alphabetisierung ist eine für Bibliotheken angemessene Aufgabe; dies sollte sowohl die Alphabetisierung in der/n Nationalsprache (n) als auch in anderen Sprachen beinhalten.
6.2. Soziale und kulturelle Aktivitäten in der Gemeinde, die von der Bibliothek organisiert werden, wie zum Beispiel Lesungen, Konzerte, Theateraufführungen und Ausstellungen, sollten sich an alle ethnischen, linguistischen und kulturellen Gruppen richten.
6.3. Dienstleistungen der Bibliothek für Personen, die die Bibliothek nicht persönlich aufsuchen können, sollten in der bevorzugten Sprache des Nutzers angeboten werden und für alle ethnischen, linguistischen und kulturellen Gruppen gelten; dies betrifft das Angebot für Personen, die ans Haus gebunden sind, sich in Krankenhäusern oder auch in Strafvollzugsanstalten befinden.
6.4. Weiterführende Aktivitäten von Bibliotheken sollten in den bevorzugten Sprachen der Benutzer durchgeführt werden; solche Leistungen können Aktivitäten für Personen an ihren Arbeitsplätzen, z.B. in Fabriken, oder Angebote für ethnische Gruppen der Gemeinde.
6.5. Die Versorgung von ethnische, linguistischen und kulturellen Minderheiten mit Bibliotheksdienstleistungen, und auch mit sonstigen Informationen, sollte möglichst auch außerhalb der Bibliothek in bekannten Einrichtungen stattfinden.
7. — Stellenbesetzung
7.1 Bibliotheken sollten multikulturelle Gesellschaften auch in ihrem Personal widerspiegeln und sichergehen, dass ihre Angestellten auch den verschiedenen ethnische, kulturellen und linguistischen Gruppen, die sie besuchen, entsprechen. Bibliotheken sollten darauf hinarbeiten, dass sich Menschen aus ethnischen, linguistischen und kulturellen Minoritäten ihrer Anstellungsmöglichkeiten bewusst sind.
7.2 Bibliotheksverwaltungen sollten die Anstellung von Personal mit einschlägigem sprachlichen und kulturellen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten fördern.
(a) Geeignete Maßnahmen in dieser Richtung sind die Übernahme der örtlichen Personalpolitik, Schaffung spezifischer Stellen, Einsatz von Assistenten, Praktikanten oder ehrenamtlichen Mitarbeitern.
(b) Wichtig dabei ist, dass die sprachlichen und kulturellen Eigenschaften der Person, die eingestellt wird, ihren Aufgaben entsprechen und dass die Bibliotheken die große Bandbreite von Fähigkeiten erkennen. Hiermit sind gemeint: flüssige mündliche Ausdrucksfähigkeit, (Vor) leseverständnis, die Fähigkeit, gut zu schreiben, Kenntnis der Kultur allgemein, hohes allgemeines Bildungsniveau innerhalb der Kultur sowie eine Kombination all dieser Fähigkeiten.
7.3 Bibliotheksverwaltungen sollten regelmäßige Fortbildungsprogramme für ihr Personal einrichten, um das Bewußtsein gegenüber kulturellen und rassischen Probleme zu stärken und um die Fähigkeit des Personals im Umgang mit den Aufgaben in einer ethnisch, sprachlich oder kulturell gemischten Gesellschaft zu verbessern.
7.4 Ausbildungsstätten für Bibliothekare sollten Personen aus ethnischen, linguistischen oder kulturellen Minderheiten ermutigen, Kurse im Bibliothekswesen und in verwandten Gebieten zu belegen.
(a) Die Ausbildungsstätten sollten Wert darauf legen, dass die Studenten in allen Kursen mit den Aufgaben in einer ethnisch, sprachlich oder kulturell vielfältigen Gesellschaft bekannt gemacht werden.
7.5 Der Austausch von Bibliothekaren mit einschlägiger Erfahrung ist zu fördern.
8. — Besondere Benutzergruppen
8.1. Je nach Alter und Lebensumstand variieren die Bedürfnisse von einzelnen Benutzern, der multikulturelle Bibliotheksbetrieb zieht dies in Betracht und ergreift besondere Maßnahmen für die Bedürfnisse dieser Gruppen.
8.2. Bibliotheksleistungen für Behinderte, die die traditionellen Medien nicht nutzen können, sind in den Hauptsprachen der Benutzer und für alle ethnischen, linguistischen und kulturellen Minderheiten bereitzustellen.
8.3. Bibliotheken sollten die besonderen Bedürfnisse von Kindern aus ethnischen, sprachlichen und kulturellen Minderheiten erkennen und sie bei ihrer Aufgabe, die Kultur ihrer Vorfahren zu pflegen und weiterzuentwickeln, unterstützen; sie sollten für diese Kinder und Jugendlichen in gerechter Weise Angebote bereithalten.
9. Archive
9.1. Bibliotheken sollten Originalmaterialien, die auf dem Erbe von ethnischen, linguistischen und kulturellen Minoritäten beruhen, bewahren, das Sammeln fördern und es finanziell unterstützen.
9.2. Gemeindebibliotheken, regionale und nationale Bibliotheken sollten Sammlungen mit Archivmaterial, Material zu ethnischer Geschichte und mündlich überlieferter Geschichte erhalten.
Anhang
IFLA Richtlinien für Öffentliche Bibliotheken (S. 22-24)
Leistungen für ethnische und linguistische Minderheiten
Für ethnische und linguistische Minderheiten ist es oft schwierig, die vorhandenen Angebote von Öffentlichen Bibliotheken zu nutzen. Häufig können sie die Sprache der Gemeinschaft, in der sie leben, nicht lesen und viele sind auch in ihrer eigenen Sprache schwache Leser. Außerdem haben sie wegen ihrer anderen kulturellen Lebensweise und den Probleme bei der Eingliederung in die Mehrheitsgemeinschaft zusätzliche Bedürfnisse. Es ist nicht selten, dass sie gegenüber dem Rest der Gemeinde sozial und finanziell benachteiligt sind. Auf Grund all dieser Tatsachen benötigen sie ein besonderes Angebot von ihrer Öffentlichen Bibliothek.
1.73. Öffentliche Bibliotheken sollten positive Schritte unternehmen, um die Bedürfnisse und Probleme von ethnischen und linguistischen Minoritäten in ihrem Umfeld zu untersuchen, die erforderlichen Materialien und Leistungen zu beschaffen und die Nutzung von Bibliotheken zu fördern.
1.74. Dachverbände mit Verantwortung für Bibliotheken können Unterstützung bieten, indem Verbindungen aufgenommen werden zu entsprechende Körperschaften auf nationaler Ebene, welche die Interessen von Minderheitengruppen vertreten.
1.75. Örtliche Vertreter von Minderheiten sollten angesprochen werden, damit das Verständnis für die Leistungen der Bibliotheken sichergestellt ist und um sie für eine Zusammenarbeit sowie für die Nutzung der Bibliotheken zu gewinnen.
1.76. Die Einstellung von Personal mit einschlägigen sprachlichen Fähigkeiten ist äußerst wünschenswert (ggf. Teilzeit).
1.77. Materialien in Minderheitensprachen, Tageszeitungen eingeschlossen, müssen häufig aus den Ursprungsländern beschafft werden. Hier können eventuell nationale Organisationen oder spezialisierte Buchhandlungen behilflich sein; mehrere Bibliotheken mit ähnlichen Bedarf können gegebenenfalls zusammenarbeiten.
1.78. Sobald mehrere kleine Minoritätengemeinden gedrucktes oder audiovisuelles Material in der gleichen Sprache benötigen, ist es sicherlich ineffizient, wenn jede Bibliothek versucht, ihren Bedarf individuell zu decken, besonders wenn der Umfang des Materials beschränkt ist, Zusammenschlüsse im Hinblick auf die Zirkulation von umfangreicherem Material von einer Bibliothek zur nächsten ist sicherlich befriedigender. Alternativ könnte eine nationale Leihgabe für derartiges Material eingerichtet werden, um örtliche Bestände zu ergänzen.
1.79. Hauptsächlich über die gruppeneigenen Gemeindeorganisationen müssen Informationsblätter in den Minderheitensprachen hergestellt und verteilt werden, die die Leistungen der Bibliothek und anderer örtlicher Einrichtungen beschreiben. Mit Förderung und Unterstützung durch die Bibliothek könnten diese und andere Veröffentlichungen direkt von Angehörigen der Minoritätengemeinde selbst hergestellt werden.
1.80. Kinder aus Minderheitengruppen treffen auf besondere Schwierigkeiten, wenn sie innerhalb einer fremden Gesellschaft glücklich leben wollen, ohne ihr eigenes kulturelles Erbe zu verlieren. Bibliotheken sollten sich dieser Gefahr bewusst werden und geeignetes Material über Geschichte und Kultur der Länder bereitstellen, aus denen die Einwanderergruppen stammen; darüber hinaus sollten Bücher und Zeitschriften für Kinder in ihrer eigenen Sprache aufliegen.
1.81. Ethnische Minderheiten können das Leben ihrer Gastgemeinden bereichern, wenn sie ihre kulturellen Traditionen beibehalten und soweit wie möglich ihre eigenen Sitten weiterhin praktizieren. Die Öffentliche Bibliothek kann diese beiden Prozesse unter-stützen, indem Vorführungen und Ausstellungen über das traditionelle Leben und die jeweilige Kultur angeboten werden.
1.82. Die Mehrheit der Bevölkerung in der einzelnen Gemeinde benötigt eventuell Hilfestellung für das Verständnis der verschiedenen Kulturen und Hintergründe von Minoritäten in ihrer Mitte. Auch in diesem Fall ist die Öffentliche Bilbiothek eine Hauptquelle für Information und Anleitung.
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