Zur Verbesserung und Förderung barrierefreier Bibliotheks- und Informationsdienstleistungen für Menschen mit einer Sehbehinderung oder anderen Leseeinschränkungen.

Der fehlende Zugang zu Informationen ist für Menschen mit Leseeinschränkungen das größte Hindernis, um in vollem Umfang und bestmöglich an allen Aspekten der Gesellschaft teilzunehmen.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (speziell Art. 9, 21 und 24) besagt, dass Menschen mit Leseeinschränkungen das gleiche Recht auf Zugang zu Büchern, Wissen und Informationen zeitgleich, zu gleichen Kosten und gleicher Qualität wie alle Menschen haben.

Es gibt weltweit über 161 Millionen blinde und sehbehinderte Menschen und diese Zahl steigt weiter. Darüber hinaus gibt es noch mehr Menschen mit anderen Leseeinschränkungen, die aufgrund einer physischen, perzeptiven, kognitiven oder Entwicklungs- oder Lernbehinderung Gedrucktes nicht oder nur eingeschränkt lesen können. Insgesamt gibt es damit eine sehr große Zahl Menschen, die herkömmliche gedruckte Bücher, Zeitschriften oder Webseiten nicht lesen können. Weniger als 5% der gesamten gedruckten Medien und, Untersuchungen zufolge, weniger als 20% der Webseiten sind für diese Zielgruppe zugänglich.

Bibliotheken sind für eine Gesellschaft das Portal zu Informationen, Wissen und Freizeitaktivitäten und ihre Dienstleistungen müssen für alle zugänglich gemacht werden. Anbieter von Inhalten und Technologieanbieter sind wichtige Partner bei der Entwicklung inklusiver Informationen und von Dienstleistungen für das Lesen als Freizeitbeschäftigung. Dabei sollten die sich kontinuierlich weiterentwickelnden Möglichkeiten des digitalisierten Publizierens und der digitalen Bereitstellung gut genutzt werden.

Erklärungen

Die Internationale Vereinigung bibliothekarischer Verbände und Einrichtungen (IFLA) fördert die Rechte der Menschen mit einer Leseeinschränkung auf gleichberechtigten Zugang zu allen Bibliotheks- und Informationsdienstleistungen und unterstützt internationale und territorialstaatliche Gesetzgebung, die sich gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen richtet.

  1. IFLA empfiehlt, dass alle Bibliotheken und Informationsanbieter, es als Kernaufgabe auffassen, Dienstleistungen, Sammlungen, Ausstattung und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, die es den einzelnen Nutzern mit Leseeinschränkungen ermöglichen, Ressourcen für ihren speziellen Informationsbedarf abzurufen und zu nutzen.
  1. IFLA ermutigt Bibliotheken und Informationsanbieter, Menschen mit Behinderung und Interessensgemeinschaften, die diese vertreten, bei der Planung, der Entwicklung und der kontinuierlichen Bereitstellung der Dienstleistungen zu Rate zu ziehen.
  1. IFLA erkennt an, dass die besten Dienstleistungen von Fachleuten angeboten werden, die sich der Bedürfnisse und Dienstleistungsangebote für Menschen mit Leseeinschränkungen bewusst sind. Deswegen ermutigt IFLA alle Bibliotheken und Informationsanbieter die angemessene Ausbildung und die Einsatzbereitschaft ihrer Mitarbeiter für die Arbeit mit Menschen mit Leseeinschränkungen sicherzustellen. Weiterhin unterstützt IFLA lebenslange Weiterbildung, sowie Bibliotheks- und Informationswissenschaftsstudiengänge, die es ermöglichen, angemessene Bibliotheks- und Informationsdienstleistungen für Menschen mit einer Leseeinschränkung verstärkt anzubieten.
  1. IFLA unterstützt Anstrengungen die es zum Ziel haben, Menschen mit einer Leseeinschränkung verbesserten Zugang zu Ressourcen zu ermöglichen, sei es durch Dienstleistungsvereinbarungen, Empfehlungen, Weitergabe und/oder das Teilen von Ressourcen zwischen Bibliotheken und Informationsanbietern sowie anderen Organisationen, die auf Dienstleistungen für Menschen mit Leseeinschränkungen spezialisiert sind.

    Deswegen befürwortet IFLA die Einrichtung und Entwicklung eines internationalen Netzwerkes von Bibliotheken mit barrierefrei zugänglichen Materialien.

  1. IFLA unterstützt Anstrengungen, die sicherstellen, dass die Urheberrechtsgesetzgebung gleichen Zugang für Menschen mit Leseeinschränkungen zu Informationen aller Bibliotheken und Informationsanbieter ermöglicht.
  1. Zusätzlich zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, ermutigt IFLA die Einhaltung universeller Gestaltungsvorgaben, Richtlinien und Standards um sicherzustellen, dass Bibliotheks- und Informationsdienste, Sammlungen, Technologien, Ausstattung und Räumlichkeiten den ermittelten Bedürfnissen von Menschen mit einer Leseeinschränkung nachkommen.

Umsetzung

Um die Umsetzung der Erklärungen dieses Dokumentes zu fördern, ermutigt IFLA

  • Entscheidungsträger auf internationaler, nationaler und lokaler Ebene kontinuierlich Aktionspläne für Bibliotheken und Informationsanbieter weiterzuentwickeln und umzusetzen
  • Entscheidungsträger auf internationaler, nationaler und lokaler Ebene Kontrollmechanismen in ihre Aktionspläne einzuplanen, um den Fortschritt der Umsetzung der Erklärungen (selbst) zu überwachen
  • Alle Mittelgeber Bibliotheks- und Informationsdienste für Menschen mit Leseeinschränkungen angemessen finanziell auszustatten.

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Befürwortet durch das IFLA Governing Board
April 2012