Verband der Bibliotheken und der Bibliothekarinnen/Bibliothekare der Schweiz (BBS)

Berufsethik der Schweizer Bibliothekarinnen und Bibliothekare

Die Berufsethik ist von der Generalversammlung vom 4. September 1998 in Yverdon-les-Bains angenommen worden. (Berufsethik in PDF)


Allgemeiner Grundsatz

Der Beruf der Bibliothekarin und des Bibliothekars gründet auf mannigfachen fachtechnischen Fähigkeiten und einer kulturellen Zielsetzung.

Bibliothekarin und Bibliothekar gehören zu einer Berufsgruppe, deren gesellschaftlicher Nutzen anerkannt ist. Sie stehen im Dienste der Benutzerinnen und Benutzer ihrer Institution und gehen auf ihre Bedürfnisse ein. Bibliothekarin und Bibliothekar sind in verschiedenartigen Institutionen tätig, wo sie durch ihre Erschliessungs- und Vermittlungstätigkeit den Informationswert der von ihnen bearbeiteten Dokumente erhöhen.

Diese Grundsätze sind aus dem Bewusstsein der Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit entstanden. Sie wollen sowohl die Pflichten wie auch die Rechte festlegen, welche mit dem Beruf der Bibliothekarin und des Bibliothekars verbunden sind.

Aufbau von Sammlungen

Dem Sammelauftrag ihrer Institution entsprechend erwerben die Bibliothekarin und der Bibliothekar ohne ideologische, politische oder religiöse Vorurteile und frei von jeglicher Beeinflussung die Dokumente, welche für die zeitgenössische Produktion relevant und für die Überlieferung von Bedeutung sind.

Sie bauen Sammlungen auf, welche der Benutzerin und dem Benutzer helfen, die Entwicklung der Gesellschaft zu verstehen, ihre staatsbürgerlichen Rechte wahrzunehmen, sich kulturell und beruflich zu entfalten sowie sich zu unterhalten.

Zugang zu den Dokumenten

Die Bibliothekarin und der Bibliothekar stellen allen die Dokumente der Sammlungen, für die sie verantwortlich sind, unabhängig von Rasse, Geschlecht, Religion, politischer Zugehörigkeit oder gesellschaftlichem Status zur Verfügung. Zu diesem Zweck betreiben sie eine aktive Informationspolitik und unterstützen das selbständige Vorgehen der Benutzerinnen und Benutzer. Sie vermitteln freien und uneingeschränkten Zugang zu Wissen, Denken, Kultur und Information; dies unter Vorbehalt gesetzlich definierter Einschränkungen.

Im Interesse aller Benutzerinnen und Benutzer setzen sich die Bibliothekarin und der Bibliothekar für den unentgeltlichen Zugang zu den Dokumenten ein.

Die Bibliothekarin und der Bibliothekar helfen allen, ihren Bedürfnissen entsprechend, beim Zugriff auf traditionelle oder elektronische Informationsquellen aus Fremdbeständen.

Erhaltung

Als Hüterinnen und Hüter von überliefertem Kulturgut sorgen die Bibliothekarin und der Bibliothekar in Übereinstimmung mit den Zielen ihrer Institution für sachgerechte Erhaltung und Aufbewahrung der ihnen anvertrauten Sammlungen.

Ausbildung

Die Bibliothekarin und der Bibliothekar erwerben, unterhalten und vertiefen die Fachkenntnisse, welche zur Ausübung ihres Berufes nötig sind. Sie nutzen die Möglichkeit zur beruflichen Weiterbildung und tragen zum guten Ruf ihres Berufsstandes bei.

Sie setzen sich für die Anerkennung ihres Berufs und für die Einstellung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bibliotheken ein. Solidarisch stellen sie ihren Rat und ihre Kenntnisse anderen Bibliothekarinnen und Bibliothekaren sowie Bibliotheken wo nötig zur Verfügung.

Die Bibliothekarin und der Bibliothekar tragen zur Entwicklung ihres Berufes bei. Sie geben ihre Kenntnisse weiter, nehmen an den Aktivitäten ihrer Berufsverbände teil und setzen sich aktiv für diese ein. Sie publizieren in bibliothekarischen Fachzeitschriften und tragen zur Vermehrung des Wissens in ihrem Spezialgebiet bei.

Zusammenarbeit

Die Bibliothekarin und der Bibliothekar arbeiten in Informationsnetzen mit Berufskolleginnen und -kollegen, Institutionen oder Personen zusammen, welche ihre Dienstleistungen ergänzen. Sie fördern die Zusammenarbeit zwischen Bibliothekarinnen, Bibliothekaren und Bibliotheken.

Verantwortung

Die Bibliothekarin und der Bibliothekar nehmen ihre persönliche Verantwortung gegenüber allen Benutzerinnen und Benutzern wahr und zeigen dies durch Einsatzfreudigkeit, Flexibilität und Effizienz.

Informationen über Benutzerinnen und Benutzer sowie deren Anliegen werden von ihnen vertraulich behandelt.

Sie vermeiden es, vermittelte Informationen durch persönliche Vorlieben oder Vorurteile zu verfälschen.

Sie wählen Dokumente aus, die der gewünschten Informationsvermittlung dienen. Wenn ihre Fachkenntnisse oder die verfügbaren Informationsquellen für eine effiziente Erfüllung der Benutzerinnen- und Benutzerwünsche nicht ausreichen, verweisen sie ihre Benutzerinnen und Benutzer auf andere Fachleute oder Institutionen.

In jedem Fall handeln sie mit kritischem Urteilsvermögen.

Erläuterungen

Allgemeine Bemerkungen

Die Berufsethik richtet sich an die Schweizer Bibliothekarinnen und Bibliothekare, ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Benutzerinnen und Benutzer der Bibliotheken und eine weitere Öffentlichkeit. Sie bezeichnet die Rechte und Pflichten, die jede Bibliothekarin und jeder Bibliothekar achten und zur Geltung bringen soll. Sie umschreibt die spezifischen Fähigkeiten der Bibliothekarinnen und Bibliothekare, welche alle beanspruchen können.

Die Berufsethik beabsichtigt nicht, die Leitbilder der einzelnen Bibliotheken zu ersetzen. Diese umschreiben den Wirkungskreis, die Aufgaben, die Zielsetzungen und die Dienstleistungen einer bestimmten Bibliothek. Die hier festgelegten Grundsätze sind eine Grundlage, auf die sich jede Bibliothek stützen sollte.

Der Ausdruck Bibliothekarin beziehungsweise Bibliothekar bezeichnet jede Person, welche in einer Bibliothek arbeitet und die Rolle einer Informationsvermittlerin beziehungsweise eines Informationsvermittlers wahrnimmt. Die Dokumentalistinnen und Dokumentalisten sowie die Archivarinnen und Archivare werden sich in gewissen Abschnitten wiedererkennen, obwohl sie nicht für sie formuliert wurden. Die Eigenart jeder der drei Berufsgruppen erschweren vorerst die Ausarbeitung einer gemeinsamen Berufsethik. Es ist zu hoffen, dass dies später möglich sein wird.

Besondere Bemerkungen

Allgemeiner Grundsatz

„ ...erhöhen sie den Informationswert": Jede Arbeit, die den Zugang zur Information erleichtert, vermehrt deren Wert (Klassifikation, Indexierung, Abstracts, Bibliographien etc.).

Aufbau der Sammlungen

Der Aufbau einer zweckentsprechenden Sammlung erfordert die Entwicklung und die Aktualisierung der Sammlungen (Ausscheiden).

Unter "Dokument" sind alle Arten von Informationsträgern zu verstehen (traditionelle und auf modernen Technologien beruhende).

Zugang zu den Dokumenten

„Freier Zugang ...": jede Form des Zugangs, eingeschlossen die Ausleihe der Dokumente.

„ ...unter Vorbehalt gesetzlich definierter Einschränkungen": zum Beispiel Werke, deren Verbreitung gesetzlich verboten wurde. Im übrigen kann es vorkommen, dass der freie Zugang aus höheren ethischen Erfordernissen eingeschränkt werden muss. Dies kann bei Benutzerinnen und Benutzern der Fall sein, welche durch die Bibliothekarin und den Bibliothekar geschützt werden müssen (z.B. Kinder).

„ ...den unentgeltlichen Zugang zu den Dokumenten": Es kann vorkommen, dass die Grundsätze der Berufsethik aus gewissen vom Willen der Bibliothekarinnen und Bibliothekare unabhängigen Gründen in Frage gestellt werden. Das ist der Fall für den unentgeltlichen Zugang zu den Dokumenten, einem Prinzip, welches die Bibliothekarinnen und Bibliothekare mit Nachdruck in Erinnerung rufen und verteidigen müssen. Dies auch dann, wenn sie von politischen Behörden manchmal aus wirtschaftlichen Gründen zur Missachtung dieses Prinzips gezwungen werden.

„Sie unterstützen das selbständige Vorgehen der Benutzerin und des Benutzers": Die Benutzerinnen und Benutzer sollen die zur Verfügung stehenden Informationsquellen so selbständig wie möglich nutzen können. Die Bibliothekarin und der Bibliothekar verhelfen ihnen mit Auskunft, geschriebenen Anleitungen, Informationsveranstaltungen und Kursen etc. zur notwendigen Selbständigkeit.

Verantwortung

„ ... handeln sie mit kritischem Urteilsvermögen": Die Bibliothekarin und der Bibliothekar versuchen, sich auf alle möglichen Arten ihrer Vorlieben oder persönlichen Vorurteile bewusst zu werden und in ihrer Arbeit davon Abstand zu nehmen.


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