International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA)
Erklärung zu Bibliotheken
und geistige Freiheit
Von IFLA/FAIFE erstellte Erklärung, die vom IFLA-Vorstand am 25. März 1999 in Den Hag, Niederlande, gebilligt wurde.
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Die IFLA (Internationaler Verband der Bibliothekarischen Vereine und Institutionen) unterstützt, verteidigt und fördert die geistige Freiheit, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen definiert ist.
Die IFLA erklärt, dass Menschen ein Grundrecht auf Zugang zu Zeugnissen des Wissens, der Kreativität und des Geistes haben und darauf, ihre Ansichten öffentlich zu äußern.
Die IFLA glaubt, dass das Recht auf Wissen und die Meinungsfreiheit zwei Aspekte des gleichen Prinzips sind. Das Recht auf Wissen ist ein Erfordernis für Gedanken und Gewissensfreiheit; Gedanken- und Meinungsfreiheit sind notwendige Vorbedingungen für den freien Zugang zur Information.
Die IFLA stellt fest, dass ein Engagement für die geistige Freiheit eine Kernaufgabe für die Bibliotheks- und Informationsberufe darstellt.
Die IFLA ruft deshalb Bibliotheken und Bibliothekare auf, an den Grundsätzen der geistigen Freiheit, des uneingeschränkten Zugangs zur Information und der Meinungsfreiheit festzuhalten und die Privatsphäre des Bibliotheksbenützers zu achten.
Die IFLA fordert ihre Mitglieder auf, die Akzeptanz und Verwirklichung dieser Grundsätze tatkräftig zu fördern. Damit bekräftigt die IFLA:
Die Bibliotheken verschaffen Zugang zu Informationen, Ideen und Werken der Imagination und dienen als Tore zu Wissen, Denken und Kultur.
Die Bibliotheken bieten wesentliche Unterstützung für das lebenslange Lernen, für selbständiges Entscheiden und für die kulturelle Entwicklung sowohl des Individiums wie von Gruppen.
Die Bibliotheken leisten einen Beitrag zur Entwicklung und Aufrechterhaltung der geistigen Freiheit und helfen mit, die grundlegenden demokratischen Werte und die allgemeinen Bürgerrechte zu sichern.
Die Bibliotheken sind dafür verantwortlich, den Zugang zu Zeugnissen des Wissens und des Geistes zu garantieren und zu erleichtern. Aus diesem Grund sollen Biblio-theken die größtmögliche Auswahl an Materialien erwerben, erhalten und zur Verfügung stellen, die die Pluralität und Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln.
Die Bibliotheken sollen sicher stellen, dass die Auswahl und Verfügbarkeit ihrer Bestände und Dienstleistungen nur von fachlichen Überlegungen und nicht von politischen, moralischen und religiösen Anschauungen getragen werden.
Die Bibliotheken sollen Informationen ungehindert erwerben, erschließen und verbreiten und sich jeder Form von Zensur widersetzen.
Die Bibliotheken sollen Bestände, Einrichtungen und Dienstleistungen allen Benützern gleichermaßen zur Verfügung stellen. Es darf keine Diskriminierung wegen der Rasse, des Glaubens, Geschlechts, Alters oder aus anderen Gründen geben.
Bibliotheksbenützer sollen das Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre und Anonymität haben. Das Bibliothekspersonal darf die Identität von Benützern oder den Beständen, die sie benützen, Dritten gegenüber nicht offen legen.
Bibliotheken, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden und öffentlich zugänglich sind, sollen die Grundsätze der geistigen Freiheit schützen.
Die Bibliothekare und sonstige Beschäftigte in diesen Bibliotheken sind verpflichtet, diese Grundsätze zu wahren.
Die Bibliothekare sollen ihre Verpflichtungen sowohl ihrem Arbeitgeber als auch ihren Benützern gegenüber erfüllen. Kollidieren diese Verpflichtungen, soll die Pflicht gegenüber dem Benützer Vorrang haben.
Übersetzung von Heinz Schubert.
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IFLA/FAIFE Office |