Nachstehende Erklärung wurde von IFLA / FAIFE erstellt und vom IFLA-Vorstand am 25. März 1999 in Den Haag in den Niederlanden verabschiedet.

IFLA (Die Internationale Vereinigung bibliothekarischer Verbände und Einrichtungen) unterstützt, verteidigt und fördert die in der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte der Vereinten Nationen definierten geistige Freiheit.

IFLA erklärt, dass der Mensch ein Grundrecht auf den Zugang zu Ausdrucksformen von Wissen, Denken und kreativer geistiger Tätigkeit und auf öffentliche Meinungsäußerung hat.

IFLA glaubt, dass das Recht auf Wissen und die Meinungsfreiheit zwei Aspekte desselben Prinzips sind. Das Recht auf Wissen ist eine Voraussetzung für die Freiheit des Denkens und des Gewissens; Gedankenfreiheit und Meinungsfreiheit sind Voraussetzungen für den freien Zugang zu Informationen.

IFLA behauptet, dass das Engagement für die geistige Freiheit eine Kernaufgabe des Bibliotheks- und Informationsberufs ist.

IFLA fordert daher Bibliotheken und Bibliotheksmitarbeiter auf, die Grundsätze der geistigen Freiheit, des ungehinderten Zugangs zu Informationen, die Meinungsfreiheit und die Privatsphäre der Bibliotheksbenutzer zu achten.

IFLA fordert seine Mitglieder auf, die Akzeptanz und die Umsetzung dieser Grundsätze aktiv zu fördern. Damit bekräftigt IFLA die folgenden Prinzipien:

  • Bibliotheken bieten Zugang zu Informationen, Ideen und künstlerischen Werken. Sie dienen als Tor zu Wissen, Denken und Kultur.
  • Bibliotheken bieten wesentliche Unterstützung in den Bereichen lebenslanges Lernen, unabhängige Entscheidungsfindung und kulturelle Entwicklung für den Einzelnen und für Gruppen.
  • Bibliotheken tragen zur Entwicklung und Pflege der geistigen Freiheit bei und unterstützen den Schutz grundlegender demokratischer Werte und universeller Bürgerrechte.
  • Bibliotheken tragen Verantwortung sowohl für die Gewährleistung als auch für die Erleichterung des Zugangs zu Ausdrucksformen von Wissens und geistigen Tätigkeiten. Daher sollen Bibliotheken die unterschiedlichsten Materialien, die die Pluralität und die Vielfalt der Gesellschaft.widerspiegeln, erwerben, erhalten und zugänglich machen.
  • Bibliotheken stellen sicher, dass die Auswahl und die Verfügbarkeit ihrer Bestände und Dienstleistungen nur von fachlichen Überlegungen und nicht von politischen, moralischen und religiösen Ansichten beinflusst wird.
  • Bibliotheken sollen Informationen uneingeschränkt erwerben, organisieren und verbreiten und sich jeder Art von Zensur widersetzen.
  • Bibliotheken sollen Materialien, Ausstattung und Dienstleistungen allen Benutzern gleichermaßen zugänglich machen. Es darf keine Diskriminierung aufgrund von Rasse, Religion, Geschlecht, Alter oder anderen Gründen geben.
  • Bibliotheksbenutzer haben das Recht auf Privatsphäre und Anonymität. Bibliothekare und andere Bibliotheksmitarbeitern ist es nicht gestattet, die Identität der Benutzer oder Informationen zu den von ihnen genutzten Materialien an Dritte zu weiterzugeben.
  • Bibliotheken, die durch öffentliche Gelder finanziert werden, zu denen die Öffentlichkeit Zugang hat, müssen den Grundsatz der geistigen Freiheit achten.
  • Bibliothekare und andere Mitarbeiter in solchen Bibliotheken haben die Pflicht, diese Grundsätze zu achten.
  • Bibliothekare und anderes bibliothekarisches Fachpersonal müssen ihre Aufgaben sowohl gegenüber ihrem Arbeitgeber als auch gegenüber den Nutzern erfüllen. Im Konfliktfall zwischen diesen Aufgaben haben die Pflichten gegenüber dem Benutzer Vorrang.

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